Deutsches Sicherheitszeugnis “BG Verkehr“/ Deutsches Bootszeugnis “WSA“

Wir sind anerkannter Prüfer der Deutschen Schifffahrtsämter Berufsgenossenschaft Verkehr – Dienststelle Schiffssicherheit (“BG Verkehr“) und des Wasserstraßen und Schifffahrtsamtes Jade-Weser-Nordsee (“WSA“).

In Zusammenarbeit mit den Deutschen Schifffahrtsämtern und unter Einhaltung ihrer Richtlinien, sind wir berechtigt, Besichtigungen auf Schiffen mit Deutscher Flagge im Rahmen der Erteilung des Sicherheitszeugnisses und des Bootszeugnisses durchzuführen.

Die Deutschen Schifffahrtsämter stellen zwei verschiedene Zeugnisse aus:

Das Sicherheitszeugnis ist erforderlich für Sportboote und Yachten von 8 m – 24 m Schiffslänge unter Deutscher Flagge, welche mit Besatzung verchartert werden oder als Ausbildungsfahrzeuge genutzt werden. Es wird von der BG Verkehr ausgestellt.

Das Bootszeugnis, welches durch das WSA ausgestellt wird, reicht für Boote unter Deutscher Flagge, die ohne Besatzung verchartert werden.

Das Sicherheitszeugnis steht über dem Bootszeugnis und gilt auch für Boote, die ohne Besatzung verchartert werden.

Das Bootszeugnis sowie das Sicherheitszeugnis haben eine Gültigkeit von 2 Jahren und müssen danach verlängert werden.

Im Rahmen der Verlängerung ist eine vorherige Besichtigung durch einen anerkannten Sachverständigen der BG Verkehr bzw. des WSA erforderlich, um nachzuweisen, dass das Schiff noch den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Gerne stehen wir unseren Kunden auch im Vorfeld der Beantragung und während des Verfahrens zur Erteilung der Deutschen Sicherheits- und Bootszeugnisse mit Rat und Tat zur Seite.