Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Provisorische Übersetzung aus dem Spanischen Originaltext)

zwischen
dem Auftraggeber
und
Heiko Wittbold
im Namen der Firma Mallorca Marine Surveyors S.L.U.
mit der USt-IdNr.: ES B57377046

im Folgenden Auftragnehmer

 

1. Auftragserteilung

Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers an.

 

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des
Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Alt- und Vorschäden sind von dem Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen.

Der Auftraggeber darf keine Weisungen erteilen, die das Ergebnis des Auftrages verfälschen können.

Für entstehende Nachteile wegen unrichtiger Angaben oder Verschweigen wichtiger Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Der Auftraggeber hat, zum vereinbarten Zeitpunkt und für den benötigten Zeitraum, für die freie Zugänglichkeit am und zum Objekt zu sorgen. Verzögerungen und/ oder zusätzliche An-/ Abfahrten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

3. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Inspektion zum vereinbarten Termin durchzuführen und den Bericht im vereinbarten Zeitraum vorzulegen.

Verzögerungen, die durch Dritte oder den Auftraggeber verursacht wurden, haben aufschiebende Wirkung.

 

4. Vollmacht

Der Auftraggeber legitimiert den Auftragnehmer zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen.
Ausgeschlossen hiervon sind nicht zerstörungsfreie Untersuchungen oder solche, die zusätzliche Kosten verursachen würden.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Gutachten oder Stellungnahmen, die von anderen Sachverständigen erstellt worden sind. Wird dem Auftragnehmer die Bestellung eines dritten Sachverständigen ausdrücklich gestattet, so verantwortet der Auftragnehmer nur ein bei der Auswahl der Person begangenes Verschulden.

 

5. Berichte, Gutachten

Der Auftragnehmer legt einen Bericht im vereinbarten Format und zu den vereinbarten Konditionen vor.

 

6. Urheberrecht

Der Auftragnehmer behält sich das Urheberrecht und die entsprechenden Nutzungsrechte an allen von ihm verfassten Texten, Fotos und Videos vor. Veränderung und Veröffentlichung der Texte, Fotos und Videos sind nur mit schriftlicher Genehmigung möglich.

Die erstellten Gutachten dürfen ausschließlich zu dem im Gutachten genannten Zweck verwendet werden.

Gegebenenfalls darf der Auftraggeber das Gutachten nur in seiner letztgültigen Fassung verwenden.

Die Weitergabe des Gutachtens an Dritte, die nicht direkt mit dem vereinbarten Zweck in Zusammenhang stehen, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht gestattet.

 

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die anderen Personen oder dem Auftraggeber durch fehlende oder unvollständige Informationen des Auftraggebers entstehen.

Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Weitergabe des Gutachtens an Dritte oder dessen Nutzung durch Dritte an anderen Personen oder dem Auftraggeber entstehen können.

Der Auftragnehmer erklärt sich nur dann für Schäden verantwortlich, die das Gutachten dem Auftraggeber oder Dritten zufügen könnte, wenn der Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Arbeit oder der Erstellung des Gutachtens bösgläubig oder betrügerisch gehandelt hat.

 

8. Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrags in EURO auf das angegebene Konto, bevor das Gutachten übergeben wird.

 

9. Vorauszahlungen

Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen für die beauftragten Leistungen und für Aufwendungen (Auslagen) verlangen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.

 

10. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Möglicherweise anfallende Stornierungs-gebühren und schon geleistete Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu zahlen.

 

11. Datenspeicherung

Auftraggeber und Auftragnehmer beachten die datenschutzrechtlichen Standards der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (GDPR) und dem Spanischen Gesetz (ES) (LOPD).

Vergleiche auch die Datenschutzerklärung unter www.mallorca-marinesurveyors.com/datenschutz.

Der Auftragnehmer verarbeitet die Informationen, die der Auftraggeber ihm zur Verfügung stellt, um den angeforderten Service zu bieten und entsprechende Abrechnungen durchzuführen. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (GDPR) und dem Spanischen Gesetz (ES) (LOPD), informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber, dass die zur Verfügung gestellten Daten so lange aufbewahrt werden, wie die Geschäftsbeziehung aufrechterhalten wird, bzw. so lange, wie es für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und sonstiger Verantwortlichkeiten erforderlich ist, die sich aus der Einhaltung des Zwecks, für den die Daten erhoben wurden, ergeben können. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob der Auftragnehmer seine personenbezogenen Daten verarbeitet, so dass die Rechte des Auftraggebers auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit der Daten sowie auf Widerspruch und Einschränkung ihrer Verarbeitung bei dem Auftragnehmer (Mallorca Marine Surveyors S.L.U., Calle Joan Saridakis 2, 07015 Palma de Mallorca, Balearen) oder unter der E-Mail-Adresse info@mallorca-marinesurveyors.com ausgeübt werden können, wobei eine Kopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments beifügt sein müssen. Sollte der Auftraggeber der Meinung sein, dass seine Rechte missachtet wurden, kann er eine Beschwerde bei der nationalen Kontrollbehörde einreichen, indem er sich an die Spanische Datenschutzbehörde, C/ Jorge Juan, 6 – 28001 Madrid oder an www.agpd.es wendet.

 

12. Gerichtsstand

Sollten sich Unstimmigkeiten in Bezug auf diese Bedingungen oder auf die erbrachten Leistungen ergeben, unterwerfen sich beide Parteien der Gerichtsbarkeit und der Zuständigkeit der Gerichte von Palma de Mallorca unter Verzicht auf ihre eigene Zuständigkeit, falls diese abweicht. Dieser Vertrag unterliegt dem Spanischen Recht.