Prüfung von Flüssiggasanlagen “G608 Standard“

Anerkannter Prüfer des „Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V.“ für Flüssiggasanlagen

Wir sind vom Deutschen Verband Flüssiggas e. V. anerkannte Prüfer für Flüssiggasanlagen und können diese auf Booten besichtigen und die entsprechenden Prüfbescheinigungen ausstellen.

Yachten und Sportboote unter Deutscher Flagge, die mit Flüssiggasanlagen ausgestattet sind, bedürfen einer Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt G 608.

Vor der Erstinbetriebnahme von Flüssiggasanlagen auf Booten muss eine ebenfalls eine solche Abnahme nach G 608 erfolgen.

Danach ist alle 2 Jahre eine Wiederholungsprüfungen durch einen anerkannten Prüfer erforderlich.