Prüfung von Funkanlagen “BSH“

Vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (“BSH“) anerkannter Prüfer von Funkanlagen auf Schiffen

Yachten und Sportboote unter Deutscher Flagge, die kommerziell genutzt werden, brauchen ein Funksicherheitszeugnis, ausgestellt durch das BSH.

Wir, als anerkannte Einrichtung zur Durchführung von Besichtigungen der Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach „COLREG 72“, können die Funkanlagen für die Seegebiete A1, A2, A3 und A4 im Auftrag des BSH prüfen und abnehmen.

Eine Wiederholungsprüfung ist erst notwendig, wenn Veränderungen an der Funkanlage vorgenommen wurden.